Diese Version weiche zwar von der ersten Schilderung ab, entspreche in der biomechanischen Konsequenz aber ebenfalls einer direkten Gewalteinwirkung und komme folglich einer Kontusion gleich. Dass es am 26. September 2022 zu einer relevant belasteten Rotation des gebeugten und passiv in Streckung gezwungenen Kniegelenkes gegen den fixierten Unterschenkel gekommen sei, also ein Mechanismus gewirkt habe, welcher als Drehsturz eine Gewalt hätte begründen können, die ausschliesslich die Menisken und nicht die Begleitstrukturen getroffen habe, sei unwahrscheinlich (VB 88 S. 3 ff.).