Für eine traumatische Entstehung eines Meniskusrisses werde in der Literatur eine Begleitverletzung des Bandapparates oder eine Fraktur gefordert. Einzig der sogenannte "Drehsturz", bei welchem das gebeugte und rotierte Kniegelenk bei fixiertem Unterschenkel plötzlich passiv in die Streckung gezwungen werde, gelte als Mechanismus, der eine auf das Kniegelenk einwirkende Gewalt begründen könne, die ausschliesslich die Menisken und nicht die Begleitstrukturen treffe. Der Beschwerdeführer beschreibe den Unfallhergang nicht einheitlich.