VB 58) oder würden sich hauptsächlich auf den vermeintlichen Unfallhergang, welchem gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung allerhöchstens untergeordnete Bedeutung zukomme, fokussieren. Im Gegensatz dazu könne den vorhandenen Akten und den fachradiologischen Beurteilungen von Dr. med. E.___