Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als ihm gemäss Unfallmeldung vom 10. Oktober 2022 am 26. September 2022 bei der Demontage einer Theke eine Stütze auf das rechte Knie fiel und er sich dabei die Innenseite des Knies verletzte. Infolgedessen anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für die Folgen des fraglichen Ereignisses und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld) aus.