Sie führten darin jedoch nicht aus, ob sich diese auf die angestammte oder auf die angepasste Tätigkeit bezieht. Ebenso wenig erläuterten sie, inwiefern sich die erwähnten Diagnosen auf die Arbeitsfähigkeit auswirken. Im Bericht über die ärztliche Untersuchung im Auftrag der SUVA vom 6. Juli 2023, in welchem keine Frozen Shoulder diagnostiziert wurde, wurde hingegen nachvollziehbar ausgeführt, aus versicherungsmedizinischer Sicht sei aktuell und künftig in einer angepassten Tätigkeit eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben. Diese Einschätzung stimmt mit jener von RAD-Arzt Dr. med. C._____ überein (vgl. E. 2.).