Im Sprechstundenbericht der Klinik E._____ vom 2. Dezember 2022 betreffend Restbeschwerden des Beschwerdeführers an der Schulter rechts nach der Operation vom 6. Januar 2022 habe sodann keine mit einem fachbezogenen objektivierbaren pathologischen Befund verknüpfte körperliche Funktionsbeeinträchtigung beschrieben werden können, weshalb das subjektiv -4- empfundene Missbehagen auf die vermehrte Aktivität des Beschwerdeführers zurückgeführt worden sei. In einer angepassten Tätigkeit bestehe nach wie vor eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 42).