2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 3. Februar 2023 (VB 39) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktennotiz des RAD-Arztes Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 15. Juni 2022, welcher die Diagnose einer "Schulterarthroskopie mit RM-Rekon- struktion (SSP/ISP, Bicepstenotomie und anterolaterale Acromioplastik) rechts vom 06.01.2022" infolge einer traumatischen Rotatorenmanschettenruptur rechts im Oktober 2021 stellte. In der angestammten Tätigkeit als Spezialreinigungskraft bestehe aktuell eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit.