2.3. Mit Vernehmlassung vom 11. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 14. September 2023 wurde die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. -3- 2.5. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest und reichte weitere Beilagen ein. 2.6. Am 29. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: