"Ich bitte Sie höflich die IV-Aargau aufzufordern die erlassene Verfügung vom 3. Februar 2023 aufzuheben und mir eine neue Frist für die Einsprache gegen den Vorbescheid vom 28. November 2022 zu setzen. Weiteres soll die IV mein Gesuch vom 14.04.2022 erneut überprüfen, indem sie bei den aktuell behandelnden Fachärzten und Kliniken Auskunft über meinen aktuellen Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit einzuholen seien." 2.2. Mit Beschluss vom 17. März 2023 überwies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich die Beschwerde zuständigkeitshalber an das hiesige Versicherungsgericht.