1. Der 1963 geborene und als Raumpfleger tätige Beschwerdeführer meldete sich am 4. April 2022 unter Hinweis auf starke Schmerzen und eine eingeschränkte Beweglichkeit der rechten Schulter bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Unfallversicherung bei, tätigte Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).