Mit Blick auf das der Festlegung des Invalideneinkommens zu Grunde liegende Kompetenzniveau 1 kommt einer langen Betriebszugehörigkeit daher keine relevante Bedeutung zu (Urteil des Bundesgerichts 9C_455/2013 vom 4. Oktober 2013 E. 4.1 mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer stammt gemäss den Akten aus Kroatien und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung C (VB 62), was statistisch betrachtet eine minimale Lohneinbusse zur Folge hat (BfS, Tabelle T12_b, 2020).