CAM Hüfte beidseits" doch auch beim Sitzen zu Beschwerden führen. Ein entsprechender Abklärungsbedarf ergebe sich – wie die Gutachterinnen gar selbst ausführen würden – auch hinsichtlich der vorliegenden Rechenschwierigkeiten, gehe die Beschwerdegegnerin doch beim Einkommensvergleich davon aus, dass er die angestammte Tätigkeit nicht mehr ausüben könne (Beschwerde, Ziff. II. 2.3.).