Die Gutachterinnen hielten sodann fest, dass in der bisherigen Tätigkeit als Kommissionierer konsensuell aus orthopädischer und neurologischer Sicht eine Arbeitsfähigkeit von 60 % bestehe. Es sei medizinisch plausibel, dass angesichts des körperlichen Belastungsprofils (überwiegend gehend und stehend) Einschränkungen der Leistungsfähigkeit aufgrund der belastungsabhängigen Schmerzen und der motorischen Ermüdung bestünden (VB 148 S. 7). Die 60%ige Arbeitsfähigkeit gelte retrospektiv seit dem 1. August 2019 – der erstmalig attestierten Reduktion der Arbeitsfähigkeit durch den behandelnden Arzt. Die Prognose sei schlecht: