Relevanter seien aber die funktionellen Ausfälle im Schnittstellenbereich von Orthopädie und Neurologie im Sinne eines neurologisch bedingten hochgradig pathologischen Gangbildes, welches die ebenfalls vom Beschwerdeführer beschriebenen Rückenschmerzen begünstige. Gehstrecken von mehr als einigen hundert Metern seien nur mit Mühe zurückzulegen, ebenso die Überwindung von Treppen und dergleichen. Monotones längeres Stehen sei nur beschränkt möglich. Im Sitzen würden als Folge der muskulären Dysbalance und Fehlstatik unspezifische Rückenschmerzen limitieren, so dass der Beschwerdeführer stets die Möglichkeit haben müsse, die Position zu variieren.