2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 8. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 10. Mai 2023 sei aufzuheben. 2. Der rechtserhebliche Sachverhalt sei abzuklären und im Nachgang sei nochmals über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu entscheiden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.