1.3. Am 9. August 2019 meldete sich der Beschwerdeführer unter Angabe der CMT und von Fussbeschwerden erneut zum Leistungsbezug (berufliche Massnahmen / Rente) an. Nachdem die Beschwerdegegnerin berufliche und medizinische Abklärungen getätigt hatte, verfügte sie am 6. Januar 2020 – nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren – die Abweisung des Rentenbegehrens. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom hiesigen Versicherungsgericht mit Urteil vom 1. Juli 2020 (VBE.2020.63) abgewiesen.