1.2. Nach erneuter Anmeldung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen [Umschulung auf eine neue Tätigkeit, Arbeitsvermittlung]) am 4. Dezember 2007 gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer, der ursprünglich eine Anlehre als Schreiner bzw. Holzbearbeiter, Fachrichtung Bau/Fenster, absolviert hatte, berufliche Massnahmen, welche nach einer Kurzausbildung im Bereich Logistik mit Verfügung vom 16. Juni 2011 abgeschlossen wurden.