1. 1.1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer leidet an der Charcot-Marie-Tooth- Erkrankung (CMT). Am 2. September 2005 meldete er sich zum Bezug von Leistungen (Hilfsmittel [Schuheinlagen und Physiotherapie]) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bei der Beschwerdegegnerin an, welche ihm mit Verfügung vom 4. April 2006 Kostengutsprache für orthopädische Spezialschuhe erteilte. Das Leistungsbegehren in Bezug auf die Kostengutsprache für Physiotherapie wurde mit Verfügung vom 2. Februar 2006 von der Beschwerdegegnerin abgewiesen.