Der Aufstellung vom 6. April 2022 sowie den eingereichten Lohnabrechnungen ist jedoch zu entnehmen, dass die Provisionen für Juni 2019 sowie die "B._____ AG Rente" für diesen Monat insgesamt Fr. 5'368.23 (Fr. 250.00 + Fr. 3'005.80 + Fr. 1'130.50 + Fr. 981.93 = Fr. 5'368.23) betrugen (VB 73; vgl. auch 79; 103 ff). Die Beschwerdegegnerin hat in der Aufstellung vom 6. April 2022 die einzelnen Positionen korrekt aufgelistet, jedoch aufgrund eines Berechnungsfehlers einen zu hohen Gesamtbetrag ermittelt (vgl. VB 79). Der Zwischenverdienst im Juni 2019 beträgt damit Fr. 5'368.23 und nicht Fr. 7'270.85.