4.3. Den Akten ist zu entnehmen, dass ein Mitarbeiter der B._____ AG der Beschwerdegegnerin auf deren entsprechende Anfrage telefonisch mitteilte, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihres guten Kundenstammes nach dem 30. April 2018 ohne Arbeitsvertrag weiter bei der B._____ AG gearbeitet habe, wobei ihr jedoch nur noch die B._____ AG-Rente sowie Provisionen ausbezahlt worden seien (VB 72 f.) Dem im Anhang I des Arbeitsvertrags zwischen der Beschwerdeführerin und der B._____ AG betreffend das per 1. Mai 2015 eingegangene (und später per 31. April 2018 gekündigte) Arbeitsverhältnis (VB 244 ff.) enthaltenen Vergütungsplan ist zu entnehmen, dass sich die Provision (vgl. Ziff.