Der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) verfassten Weisung AVIG ALE (Arbeitslosenentschädigung; AVIG-Praxis ALE; Stand: 1. Juli 2023) ist zu entnehmen, dass zum erzielten Verdienst, welcher der Berechnung des Zwischenverdienstes zugrunde zu legen ist, der Grundlohn, die Feiertagsentschädigung und andere Lohnbestandteile gehören, auf welche die versicherte Person einen Anspruch hat, wie z.B. 13. Monatslohn, Gratifikation, -6- Provisionen, Orts- und Teuerungszulagen, Nacht-, Schicht-, Sonntags- und Pikettzulagen, wenn die versicherte Person aufgrund ihrer Tätigkeit solche Zulagen normalerweise erhält (Weisung AVIG ALE C125).