stehenden 400 Taggelder per 18. November 2019 bereits bezogen habe (VB 118 f.) Nachdem die Beschwerdegegnerin im Rahmen der "Dossierrevision" festgestellt hatte, dass die B._____ AG der zuständigen Ausgleichskasse für die Zeit von Januar bis Dezember 2019 einen Lohn der Beschwerdeführerin von Fr. 14'008.00 deklariert hatte (vgl. VB 110), forderte sie die B._____ AG auf, ihr die entsprechenden Lohnabrechnungen zuzusenden (VB 109 f.). Den Lohnabrechnungen (VB 98 ff.) und der Aktennotiz des zuständigen Mitarbeiters der Beschwerdegegnerin vom 6. April 2022 betreffend ein Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der B._