3.3.3. Hinsichtlich des sozialen Rückzugs der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde S. 5) ist dem psychiatrischen Teilgutachten unter der Anamnese zu entnehmen, die Beschwerdeführerin lebe mit ihrem Ehemann zusammen, habe vier Kinder und drei Enkeltöchter. Mit den Kindern pflege sie eine sehr gute Beziehung, diese kämen auch häufig zu Besuch oder sie würde mit ihrem Mann zu ihnen zu Besuch gehen. Zum Tagesablauf gibt die Beschwerdeführerin an, nachmittags seien sie und ihr Mann manchmal bei ihren Kindern zu Besuch, wo sie gelegentlich auch zum Abendessen eingeladen seien. Freundinnen habe sie keine, jedoch eine grosse Familie in Basel, zu welcher sie eine gute Beziehung pflege.