Aus rein psychiatrischer Sicht sei die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin stark reduziert. Additiv würden die Einschränkungen aufgrund -6- der chronischen Schmerzproblematik und der somatischen Ursachen hinzukommen. Es bestünden ein prolongierter Verlauf und eine Therapieresistenz (BB 6 S. 2).