(Beschwerdebeilage [BB] 5). Die behandelnde Psychiaterin Dr. med. F._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, führte in ihrem Bericht vom 30. Mai 2023 aus, das Gutachten von Dr. med. B._____ liege ihr nicht vor, sodass sie sich damit nicht direkt auseinandersetzen könne. In der Verfügung vom 8. (recte: 4.) Mai 2023 stehe, dass der Beschwerdeführerin in jeder angepassten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 70 % zumutbar sei. Dieser Beurteilung könne sie sich nicht anschliessen.