2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin, unter Beilage ihrer – unter anderem eine nach Erlass der angefochtenen Verfügung eingeholte Stellungnahme ihres RAD-Arztes Dr. med. D._____, Praktischer Arzt, vom 3. Juli 2023 umfassenden – Akten die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Juli 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Erik Wassmer, Advokat, Liestal, ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: