Eventualiter: Es sei die Sache zur Ergänzung der Abklärungen und neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die IV-Stelle zurückzuweisen. 2. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege mit dem Unterzeichnenden als Rechtsbeistand zu bewilligen. 3. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Gleichzeitig reichte sie Berichte ihrer behandelnden Ärzte zu den Akten.