Zudem führt er aus, es handle sich bei der mit den beiden MRI-Untersuchungen festgestellten "Strukturunterbrechung" lediglich um "zwei verschiedene Formen […], was funktionell aber keinen Unterschied macht" (VB M17, S. 10). Diese Beurteilung ist zum einen ohne weiterführende Erklärung angesichts der im Unterschied zur MRI-Untersuchung vom 17. Juni 2020 nunmehr am 6. (zweite MRI-Untersuchung) respektive 28. Juli 2020 (operative Sanierung) und damit nur wenige Wochen später bestehenden "grossen Rotatorenmanschettenruptur" (vgl. den Operationsbericht von Dr. med. D. vom 28. Juli 2020 in VB M11, S. 2) nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.