Dem Operationsbericht ist ferner zu entnehmen, dass die bei der MRI-Untersuchung vom 6. Juli 2020 noch als intakt beschriebene Infraspinatussehne (vgl. VB M5) ebenfalls rupturiert war (VB M11, S. 2). Dr. med. C. verneint einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Ereignis vom 28. Juni 2020 im Wesentlichen mit der – nach dem Dargelegten nicht nachvollziehbaren (vgl. vorne E. 4.2.1.) – Begründung, der Ereignishergang sei zur Verursachung eines derartigen Gesundheitsschadens ungeeignet.