In den aktuellen Gutachten wurde gar (unter Ausschluss der Adipositas und der Dekonditionierung) eine Arbeitsfähigkeit von 70 % bis 80 % postuliert (VB 230 S. 6 f., 289 S. 4 f.). Die ZMB-Gutachter hielten zudem explizit fest, dass weder eine rheumatologische noch eine psychiatrische Diagnose ursächlich für die heute bestehende Adipositas seien (VB 230 S. 6 f.). Die gutachterliche Beurteilung hierzu überzeugt insofern, als bei einer aus Knie- und Rückenbeschwerden resultierenden Arbeitsunfähigkeit bzw. dementsprechend Restarbeitsfähigkeit von mindestens 50 % kein Krankheitszustand vorliegt, der ein nachvollziehbarer Grund für eine erhebliche Gewichtszunahme wäre.