6.3.2. Ergänzend bestätigten die BEGAZ-Gutachter mit Schreiben vom 5. Juli 2021 einen seit 2014 grundsätzlich gleichgebliebenen Gesundheitszustand (VB 289 S. 3). Die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit um 30 % (nach Training und Gewichtsreduktion) ergebe sich aus den lumbalen Beschwerden wie auch der Schmerzproblematik am rechten Knie (VB 289 S. 4 f.).