Die Arbeitsfähigkeit in der angestammten und gleichzeitig angepassten Tätigkeit liege ab dem Begutachtungszeitpunkt (Ende 2020/Anfang 2021) bei 2 x 1 Stunde pro Tag (VB 280 S. 43). Es handle sich um eine sehr unglückliche Verquickung von verschiedenen Problemen, welche sich gegenseitig negativ verstärkten (Veränderungen Bewegungsapparat, eingeschränkte Mobilität, Übergewicht, Dekonditionierung). Die Gewichtsproblematik stehe dabei im Vordergrund und durch zumutbare Massnahmen könne die gesamte Situation verbessert werden.