Das persistierende Schmerzsyndrom schränke die Beschwerdeführerin im Sinne eines etwas erhöhten Pausenbedarfs respektive eines verminderten Arbeitstempos ein (VB 230 S. 6 f.). Zur Ursache der Adipositas hielten die Gutachter fest, dass diese weder auf rheumatologische noch auf psychiatrische Diagnosen zurückzuführen sei (VB 230 S. 9, 11).