6.2.2. Aus somatischer Sicht bestehe unter Berücksichtigung der unterdessen deutlich verschlimmerten Adipositas und der persistierenden Knieschmerzen rechts eine deutliche Abnahme der Gehfähigkeit und der Mobilität der Beschwerdeführerin im Rahmen einer Gehstrecke von 15 – 30 m (anamnestisch). Ebenso müsse die Beschwerdeführerin gemäss eigenen Angaben in sitzender Position das rechte Bein hochlagern und toleriere das Liegen nicht (VB 212.1 S. 12). Die Beschwerdeführerin habe seit 2016 40 kg an Gewicht zugenommen. Gemäss den vorhandenen ärztlichen Berichten habe der BMI im März 2018 49.5 kg/m2, im August 2018 55.95 kg/m2 und in der aktuellen Untersuchung 58 kg/m2 betragen