" 1. Es sei die Verfügung vom 4. Mai 2023 aufzuheben und der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % zuzusprechen. 2. Unter o/e Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 30. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Die Instruktionsrichterin lud mit Verfügung vom 6. Juli 2023 die Berufsvorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei und gab ihr Ge- -3- legenheit zur Stellungnahme, auf welche die Beigeladene mit Schreiben vom 1. September 2023 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: