1.2. Die Beschwerdeführerin reichte daraufhin mit Eingabe vom 29. Mai 2017 eine Neuanmeldung ein. Die inzwischen zuständige Beschwerdegegnerin nahm gestützt darauf verschiedene Abklärungen vor, insbesondere liess sie zwei polydisziplinäre Begutachtungen (ZMB-Gutachten vom 11. Februar 2019, BEGAZ-Gutachten vom 8. März 2021) vornehmen. Nach Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. Mai 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: