5.3.3. Aus den vorstehend zitierten Leitlinien ergibt sich, dass eine konservative Therapie in Form einer konsequent durchgeführten komplexen bzw. kombinierten physikalischen Entstauungstherapie grundsätzlich eine wirksame und zweckmässige Behandlung des Lipödems darstellt, diese jedoch keine Reduktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes mit Beseitigung der Disproportion ermöglicht. Im SGV-Manual wird festgehalten, dass die konservative Therapie während mindestens sechs Monaten konsequent durchzuführen sei, bevor – bei Fortbestehen alltagsrelevanter Beschwerden – die Indikation zur Liposuktion zu diskutieren sei, oder bei starker Progredienz des Unterhautfettvolumens.