grad und der Dauer der Beschwerden, v.a. Schmerzhaftigkeit und Grad der Ödematisierung. Falls ein Therapieerfolg ambulant nicht zu erzielen sei, solle eine stationäre Behandlung erfolgen. Die Ödemreduktion unter der Therapie solle durch objektive Messverfahren (z.B. Volumetrie, Umfassungsmessungen) dokumentiert werden. Die Minderung der Extremitätenvolumina mittels physikalischer Massnahmen sei jedoch begrenzt. Eine Reduktion des krankhaft vermehrten Fettgewebes mit Beseitigung der Disproportion sei durch die KPE nicht möglich.