Die Ausführungen des Bundesgerichts zum Wissensstand betreffend die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Liposuktion im Jahr 2019 treffen auch auf das Jahr 2020 zu. So wäre eine Aufnahme als Pflichtleistung in Anhang 1 KLV per 1. Juli 2021 nicht erfolgt, wenn die Unwirk- - 12 -