Insgesamt ist daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei der Beschwerdeführerin belastungsunabhängige und behandlungsbedürftige Schmerzen in beiden Beinen und Armen vorlagen, die durch das Lipödem vom Ganzbein- und Oberarmtyp im Stadium II-III (ICD-10 E88.21) verursacht wurden. Damit stellt das bei der Beschwerdeführerin diagnostizierte Lipödem ein Leiden mit Krankheitswert dar (Art. 25 Abs. 1 KVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 ATSG).