_ hielt in seinem Bericht vom 28. September 2020 fest, die Beschwerdeführerin klage in den letzten Jahren zunehmend über belastungsunabhängige Schmerzen in beiden Beinen und Armen, wobei die Beschwerden deutlich zunehmend seien. Insgesamt müsse die Beschwerdeführerin bei der Verrichtung der Dinge des alltäglichen Lebens immer mehr Abstriche hinnehmen. Durch die heutigen Beschwerden an den Beinen und Armen sowie deren zunehmenden Umfänge sei die Beschwerdeführerin nicht mehr in der Lage, sich ausreichend schmerzfrei zu bewegen (E. 4.3.5. hiervor). Die Vertrauensärzte der Beschwerdegegnerin Dr. med. et lic. iur. H._____ und med.