4.3.7. Die Vertrauensärztin der Beschwerdegegnerin med. pract. I._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, nahm am 27. April 2022 zu den durchgeführten Eingriffen Stellung. Sie führte aus, per 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2025 sei die durchgeführte Leistung in den Anhang 1 der KLV aufgenommen worden. Anhang 1 der KLV sehe eine Kostenübernahme nur auf vorgängige Kos- - 10 -