Hier seien vor allem gewichtsreduzierende Massnahmen und konservative Therapie indiziert. Zusammenfassend könne also gesagt werden, dass bei der Beschwerdeführerin mit weiterem deutlich erhöhtem BMI von > 33, bei der kein stabiles Gewicht bestehe, der Krankheitswert nicht ausreichend ausgewiesen sei und die Methode nicht WZW entspreche. Ausserdem verfüge die anfragende Leistungserbringerin nicht über die Dignität, diese Eingriffe durchzuführen (VB 4 S. 2).