Gewichtsschwankungen. Der BMI sei immer noch deutlich erhöht. Bei der Beschwerdeführerin seien bereits mehrfach Liposuktion-Eingriffe durchgeführt worden, welche nicht zu einem nachhaltigen Erfolg geführt hätten und von der Leistungserbringerin nicht erwähnt würden. Die angeführten Beschwerden seien überwiegende Einschränkungen aus dem Freizeitbereich, welche als Erfüllung für den Krankheitsbegriff nicht ausreichend seien. Hier seien vor allem gewichtsreduzierende Massnahmen und konservative Therapie indiziert.