4.3.4. Der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin Dr. med. F._____, Facharzt für Chirurgie, empfahl in seinem Bericht vom 18. September 2019, die Kostengutsprache der Beschwerdeführerin abzulehnen. Er hielt fest, es zeige sich bei der Beschwerdeführerin eine lange Geschichte mit -8-