4.3.2. Die Vertrauensärztin der Beschwerdegegnerin Dr. med. D._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, empfahl in ihrer Stellungnahme vom 27. April 2015 (VB 4), das von der Beschwerdeführerin am 7. April 2015 eingereichte Kostengutsprachegesuch für eine Liposuktion abzulehnen. Zur Begründung führte sie aus, bei der Beschwerdeführerin seien bereits mehrfach auch Liposuktion-Eingriffe durchgeführt worden, welche nicht zu -7-