2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Im vorliegenden Verfahren ist streitig und zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin die Kosten für eine bei der Beschwerdeführerin am 6. Januar -3- 2021, 30. April 2021, 13. Oktober 2021 und 11. Februar 2022 durchgeführte Liposuktion bei Lipödem zu übernehmen hat.