Ein am 28. September 2020 eingereichtes, erneutes Gesuch um Kostenübernahme einer Liposuktion, wurde mit Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 14. Oktober 2020 wiederum abgelehnt. Nachdem die Liposuktion am 6. Januar 2021, 30. April 2021, 13. Oktober 2021 und 11. Februar 2022 durchgeführt worden war, stellte die Beschwerdeführerin am 24. März 2022 erneut ein Gesuch um Kostenübernahme der Liposuktion, welches die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 6. Mai 2022 ablehnte. An diesem Entscheid hielt sie mit Verfügung vom 16. August 2022 fest. Die dagegen erhobene Einsprache vom 29. September 2022 wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 4. Mai 2023 ab.