_ vom 6. Juni 2022 sowie der Stellungnahme von Kreisarzt Dr. med. F._____ vom 14. September 2022 zweifelsfrei, dass von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes mehr erwartet werden kann respektive eine solche bloss allenfalls möglich erscheint.