Dem Ereignis vom 17. Mai 2017 kommt keine Bedeutung für die vom Beschwerdeführer noch geklagten Beschwerden zu, was von diesem auch nicht in Frage gestellt wird. Entgegen dessen Ansicht war die Beschwerdegegnerin ferner berechtigt, den Fall unter Einstellung der vorübergehenden Leistungen mit gleichzeitiger Prüfung des Anspruchs auf eine Invalidenrente und auf eine Integritätsentschädigung abzuschliessen. So ergibt sich aus dem orthopä- disch-chirurgischen Gutachten von Dr. med. C._____ und pract. med. D._____ vom 6. Juni 2022 sowie der Stellungnahme von Kreisarzt Dr. med. F.__